|
Energieberatung, Energiepass, Energieausweis – Viele Begriffe –
Was steckt dahinter
Von Dipl.-Ing.(FH) Ronald Kramer, unabhängiger Energieberater und Bauingenieur
1. Artikel
Jeder hat es am eigenen Geldbeutel erfahren – Energie ist teuer geworden. Nun kann man von den Energiepreisentwicklungen halten was man will, politische Entscheidungen hinterfragen, zweifeln und sich ärgern. Eins bleibt, die Notwendigkeit, mit Energie bewusster (sparsamer) umzugehen. Nun hat jeder seine ganz besonderen Bedürfnisse und Gewohnheiten. Daraus lässt sich natürlich schließen, dass jeder auch seine eigene Strategie zum Energiesparen finden muss. Möglichkeiten dafür gibt es viele.
Nun zu den Begriffen, die sicher einige verwirren:
Die gesetzliche Grundlage für alle Bestrebungen am Gebäude Energie einzusparen, ist die EnergieEinsparVerordnung (EnEV). Dort steht auch, wer einen Energiepass (neuer Begriff dafür: Energieausweis) braucht. Auch wenn es schwere Lektüre ist, für alle die Eigentümer eines beheizten Gebäudes sind, ist die EnEV wichtig.
Energieberatung umfasst die Beratung durch jemanden, der sich im weitesten Sinne mit dem Einsatz von Energie befasst. Die Berufsbezeichnung Energieberater ist leider nicht geschützt, somit kann sich jeder als Energieberater bezeichnen, der vorgibt von der Sache was zu verstehen. Für die Interessen eines Gebäudeeigentümers sollte ein Energieberater einen akademischen Abschluss haben und von der Dena (Deutsche Energieagentur) und dem Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) anerkannt sein. Das Ausbildungszertifikat sich zeigen zu lassen, gibt Sicherheit.
Umfangreich informieren kann man sich über das Thema Energie u.a. auf den Internetseiten www.deutsche-energie-agentur.de und www.bafa.de.
Ein Energieausweis ist ein Instrument, um einen Kunden, Mieter oder Käufer von dem geringen Verbrauch des Gebäudes in Kenntnis zu setzen und damit Wettbewerbsvorteile für den Eigentümer zu schaffen.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten angefertigt. Für ein Gebäude, das schon wenig Energie verbraucht, ist dieser Energieausweis sinnvoll.
Der bedarfsorientierte Energieausweis wird auf der Grundlage von (Computer-) Berechnungen erstellt. Hier wird mit Hilfe eine Computermodells der bauliche Zustand betrachtet und der daraus resultierende Energiebedarf bestimmt. Hier sind Aussagen zu Energiesparpotentialen möglich. Sinnvoll ist dieser Ausweis, wenn das Gebäude schon wenig Energie verbraucht oder bei schon teilmodernisierten Gebäuden bestimmte Sanierungsmaßnahmen fest geplant oder begonnen wurden.
Es ist daher zu empfehlen, bei allen nicht oder teilmodernisierten Gebäuden eine Energie-Vor-Ort-Beratung durch einen zugelassenen Energieberater durchführen zu lassen. In Verbindung mit der Energie-Vor-Ort-Beratung oder nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen wird der Energieausweis dann sinnvoll. Die Energie-Vor-Ort-Beratung zeigt auf, welche Sanierungsmaßnahmen zu den gesetzlich fixierten Werten führen. Die Beratungsunterlage ist Grundlage für alle zukünftigen Sanierungsmaßnahmen. In ihr stehen sowohl die erforderlichen Dämmstoffe als auch die optimale Heizungsvariante drin. Es wird auf Zweckmäßigkeit und Amortisation von Sanierungsvarianten eingegangen. Es werden die besonderen Bedürfnisse der Eigentümer bzw. Vorschriften (wie Denkmalschutz) berücksichtigt. Im Verhältnis zu den optimierten Sanierungskosten fallen die Kosten für eine Vor-Ort-Beratung äußerst gering aus. Derzeit wird die Energie-Vor-Ort-Beratung für viele Gebäude durch das Bafa gefördert (Infos unter www.bafa.de ).
2. Artikel
Was ist ein Energiepass für Gebäude?
Ein Energiepass für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energiepasses können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass. Beides sind Synonyme. Die EU-Gebäuderichtlinie verwendet den Begriff Energieausweis. In Deutschland ist der Begriff Energiepass jedoch schon früher üblich gewesen. So gab es schon vor der Verabschiedung der EU-Richtlinie zahlreiche lokale Energiepässe. (Quelle: dena)
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, was benötige ich?
Aus der Meldung der Bundeswirtschaftsministeriums vom 25.10.2006: „... Bis 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf 2007 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre Gültigkeit.“ (Quelle: www.enev-online.de)
Tatsächlich wird hier die Entscheidung dem Eigentümer überlassen. Jeder muss sich die dafür notwendigen Informationen besorgen. Dabei wird für den einen der eine, für den anderen der andere Ausweis zweckmäßig sein. Es wird sicher viele geben, die sich für den falschen Ausweis entscheiden. An Betrug grenzt die Variante: Ein Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit Leerstand lässt sich einen Verbrauchsausweis ausstellen und legt seinen (zukünftigen) Mietern diesen mit dem Argument des niedrigen Energieverbrauchs vor.
Wie hoch sind eigentlich die monatlichen Energiekosten pro Haushalt?
Rund 120 € gibt jeder Haushalt im Durchschnitt monatlich für den häuslichen Energieverbrauch (ohne Verkehr) aus, davon einen Großteil für Heizung und Warmwasser. Seit 1998 sind diese Ausgaben um rund 20% gestiegen.
(Quelle: Statistisches Bundesamt; Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1. Halbjahr 2003, Wiesbaden 2004.) (Quelle: dena)
Wie hoch sind die Einsparpotentiale
Realistisch sind Einsparpotentiale zwischen 10 und 90 Prozent je nach Sanierungsstand, Sanierungswillen und Gebäudesubstanz. Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser haben meiner Meinung nach den größten Kosten/Nutzenfaktor, besonders wenn der Eigentümer viele Maßnahmen selbst durchführen kann. Auch Wohnungsgesellschaften und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können Amortisationszeiten von ca. 10-25 Jahren erreichen, je nach Vermietung und möglicher Mieterhöhungen. Die Grundlage für Sanierungsmaßnahmen sollte in jedem Fall eine Energie-Vor-Ort-Beratung sein. Wer darauf verzichtet, kann keine staatlichen Fördermittel (z.B. Kfw-CO2-Einsparung) beantragen und geht das Risiko ein, dass seine Sanierungsmaßnahmen nicht zum gewünschten Effekt führen. Die Mehrausgaben hätte man dann doch in eine Beratung stecken können.
Was hat es mit Elektroheizungen auf sich?
Grundsätzlich lasst sich sagen, dass Elektroheizungen jeder Art die Energiebilanz eines Gebäudes verschlechtern. Das liegt daran, dass Strom aufwendig aus Kohle, Öl oder Gas erzeugt wird. Bei der Strom-Beheizung entstehen dreimal so viel CO2-Emissionen, wie beim Heizen mit Erdgas oder Fernwärme. Und warum das? Weil der Wirkungsgrad der doppelten Umwandlung - erst im Kraftwerk von Kohle, Gas oder Öl in Strom und später dann im Haus von Strom in Wärme - extrem schlecht ist. Akzeptieren kann man Stromheizungen bei Ergänzungsheizungen in Wärmepumpen und in Einzelfällen bei der Erzeugung von Warmwasser. Vor einer großen Investition sollte man unbedingt einen (unabhängigen!) Energieberater konsultieren.
Was ist die Energiebilanz?
Energiebilanzen erlauben es, rechnerisch den Aufwand von Primärenergie in ein Verhältnis zur Nutzenergie zu stellen. Sie bilden die Grundlage für einen sparsamen Umgang mit Energie und erlauben es, Energieverluste aufzufinden, mengenmäßig darzustellen und Vermeidungsmöglichkeiten zu ermitteln. Dabei wird auch der Energieverbrauch zur Gewinnung und Bereitstellung der Nutzenergie dargestellt. Bei Gebäuden wird die Heizenergie den Wärmeverlusten durch mangelhafte Wärmedämmung gegenübergestellt.
Für die Gebäudebeheizung lassen sich Energieträger über die Energieäquivalente vergleichen. Dabei ist die Energiebilanz von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Verfügbarkeit durch den Verbraucher zu beachten. (Quelle: Wikipedia)
In die Energiebilanz fließen alle Energiegewinne z.B. aus Abwärme von Geräten und beim Kochen, Körperwärme von Personen, Sonneneinstrahlung und alle Energieverluste über die Gebäudehülle, durch das Lüften und Verluste von Wärmeerzeugern und Rohrleitungen sowie die Beschaffung von Brennstoffen (Wirkungsgrade) ein.
3.
Artikel
Die Erfordernis zum energiesparenden Verhalten ist, in Verbindung mit den steigenden Energiepreisen und dem Bewusstsein über die Endlichkeit der fossilen Energieträger, zu einem wichtigen Thema unserer Gesellschaft geworden. Die Anreicherung des bei der Verbrennung entstehenden Kohledioxyds in der Atmosphäre führt letztlich zur Erwärmung dieser und damit zu den schon bekannten Wetterkapriolen. Damit macht sich eine Minimierung des Kohlendioxydsausstoßes dringend erforderlich.
Eine wesentliche Reduzierung des Energieverbrauchs ist vor allem dort möglich, wo auch die meiste Energie verbraucht wird: Gebäudeheizung und -kühlung, Industrie, Verkehr, Stromverbrauch.
Dieses komplexe Thema ist schwer zu überschauen. Deshalb sind die vorhandenen Regelungen, wie z.B. die Energieeinsparverordnung (EnEV) oft hilfreich, da sie auf dem Wissen vieler Fachleute beruhen.
Nun gibt es weitere Hilfsmittel für einen Energieberater. So stehen dem Energieberater Computerprogramme zur Verfügung, die es ermöglichen, ein Gebäude in seinen einzelnen Bauteilen aber auch in seiner Gesamtheit energetisch zu betrachten. Die Grundlagen sind bauphysikalische Berechnungen und die gesetzlichen Vorgaben. Das Wissen eines Energieberaters ermöglicht ihm, die Ergebnisse solcher Berechnungen auszuwerten und zur Energieeinsparung führende Sanierungsmaßnahmen vorzuschlagen.
Der Gebäudeeigentümer kann sich vom Energieberater ein Gutachten (Energie-Vor-Ort-Beratung) anfertigen oder einen Energiepass ausstellen lassen. Es kann sinnvoll sein, dies gleichzeitig zu tun oder nur den Energiepass anzufertigen.
Die Vor-Ort-Beratung soll dem Beratungsempfänger die Möglichkeit geben, Kenntnisse zu erlangen, die entscheidend zur Energiekosteneinsparung und zur Schonung der Umwelt beitragen. Sie ist eine wichtige Hilfe für Investitionen, die zur Energieeinsparung und zur Sanierung des Gebäudes erforderlich sind. Dabei geht es nicht nur um investitionsintensive Maßnahmen, sondern vor allem um preiswerte Sanierungsmaßnahmen.
Die dabei eingesparten finanziellen Mittel können für die Finanzierung der Energiesparinvestition verwendet werden. Bei der Vor-Ort-Beratung wird der Schwerpunkt auf geringe Amortisationszeiten gelegt. Dabei können sich Einzelmaßnahmen schon nach wenigen Monaten amortisieren. Die Anfertigung eines solchen Gutachtens verpflichtet nicht zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Die Energie-Vor-Ort-Beratung kann durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gefördert werden. Für die Umsetzung der Energiesparmaßnahmen selbst stellt die Kfw-Bank einige Förderprogramme zur Verfügung. Die Kriterien sind jedoch so festgelegt, dass eine Beantragung nur mit Unterstützung eines anerkannten Energieberaters möglich ist.
4.
Artikel
Warum ein Energieausweis?
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen.
Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen.
Mit der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise ab 2008 zur Pflicht.
Die Verordnung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie bedarf vor dem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.
Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Ziel der dena: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. (Quelle: dena - Deutsche Energieagentur)
Wer muss einen Energieausweis (-Pass) haben?
- Jeder der ein Gebäude vermietet, verpachtet, verkauft, least.
- Wenn ein Gebäude errichtet oder geändert wird
- Wenn das beheizte oder gekühlte Volumen eines Gebäudes um mehr als die Hälfte erweitert wurde
- Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 ist ein Bedarfsenergieausweis erforderlich (Ausnahme: Gebäude erfüllt bereits WSV vom 11.08.1977)
- Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.
(stark gekürzt, entnommen aus dem Referentenentwurf EnEV 2007)
Der Verbrauchsenergieausweis ist nur dann sinnvoll, wenn definitiv in den nächsten Jahren keine Änderungen am Gebäude vorgenommen werden, da andernfalls Berechnungen der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (wird beim Bedarfsenergieausweis durchgeführt) die Grundlage für Sanierungsmaßnahmen sein sollten.
Siehe dazu:
novellierte EnEV 2004 und
Referentenentwurf EnEV 2007 §§16ff (www.zukunft-haus.info)
www.haus-und-grund-dresden.de
Haus und Grund - Mitglieder erhalten einen Nachlass bei Energiepass und
Energieberatung.
|