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Checkliste Energieausweis

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

EnEV 2007 (v. 20.07.2007) § 16ff,
Bundesgesetzblatt v. 26.Juli 2007
(Auszug, Angaben ohne Gewähr)

 

aufgestellt von:

Dipl.-Ing.(FH) Ronald Kramer
Energieberater/Bauingenieur
Fax:0351/2025837

 

 

 

beheizt oder gekühlt Termin für Ausweis gültig 10 Jahre Vermietung, Verpachtung, Verkauf usw. Eigengenutzt Baudenkmal
Gebäude- fertigstellung bis 1965 Gebäude- fertigstellung nach 1965 Bedarfs- ausweis Verbrauchs- ausweis
EnEV §29 (1,2) §17 (2) §16 (1) §16 (2)   §16 (4)
Wohnung 01.07.2008 01.01.2009 ja (* ja nein nein
Ab 01.07.2008 muss ein Bedarfsausweis aus- gestellt werden f. Gebäude m. Bauantrag vor 01.11.77
Einfamilienhaus 01.07.2008 01.01.2009 ja (*   
Ab 01.07.2008 muss ein Bedarfsausweis aus- gestellt werden f. Gebäude m. Bauantrag vor 01.11.77 ja nein nein
Mehrfamilienhaus weniger 5 Wohnungen 01.07.2008 01.01.2009

ja (*

ja - nein
Ab 01.07.2008 muss ein Bedarfsausweis aus- gestellt werden f. Gebäude m. Bauantrag vor 01.11.77
Mehrfamilienhaus weniger 5 Wohnungen 01.07.2008 01.01.2009

ja (*

ja - nein
Nichtwohngebäude EnEV §17 (1) 01.07.2009 01.07.2009

ja (*

ja - nein
gewerbliche Teile v. Wohngebäuden/ Wohnteile v. gewerbl. Gebäuden
EnEV §17 (3)
01.07.2009 / 01.07.2008 01.07.2009 / 01.01.2009 ja (siehe oben) ja - nein
Änderung eines Wohn- oder Nicht- wohngebäudes (Teilsanierung,
Vollsanierung)
EnEV §16 (1)
sofort sofort ja nein ja ja ja
wenn Nutzfläche um mehr als die Hälfte erweitert wird (+Berechnung f. d. gesamte Gebäude)
EnEV §16 (1)
sofort sofort ja nein ja ja ja
Gebäude mit mehr als 1000 m² NF für eine große Anzahl v. Menschen (Aushang Pflicht)
EnEV §16 (3),
§17 (1)
01.07.2009 01.07.2009 ja (* ja - ja
Gebäude erfüllt Anforderungsniveau d. Wärmeschutzver- ordnung v. 11.08.77 EnEV §17 (2)

-

-

ja (* ja nein -
Für neu zu errichtende Gebäude ist nach EnEV §16 (1) immer ein Bedarfsausweis zu erstellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sanierungsempfehlungen im Allgemeinen nur in Verbindung mit einem Bedarfsausweis oder einer Energie-Vor-Ort-Beratung gegeben werden können. Es besteht grundsätzlich die Wahlmöglichkeit für einen Bedarfspass.
Energieausweise sind nicht förderfähig. Energie-Vor-Ort-Beratungen sind förderfähig. Energie-Vor-Ort-Beratungen können massive energetische Einsparpotentiale eines Gebäudes darlegen.
(*  Wahlfreiheit

 

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